Honiganalyse

Warum soll ich meinen Honig analysieren lassen?

© Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf
Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht, die Imkern vorschreibt, ihren Honig analysieren zu lassen, aber dennoch muss jeder auf dem Markt erhältliche Honig allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die im Lebensmittelrecht (z.B. Honigverordnung) festgelegt sind und durch eine Honiganalyse belegt werden können.
Die Honiganalyse ist also ein sicherer Weg, um einen schriftlichen Nachweis für die Einhaltung der verpflichtenden Vorgaben für den Verkauf von Honig zu erhalten. Außerdem bietet sich hiermit die Möglichkeit für Imker, ihr Produkt von modernsten Messinstrumenten und geschulten Prüfern untersuchen zu lassen, um einen genauen Einblick in die Zusammensetzung ihres Honigs zu bekommen. Mithilfe unterschiedlichster Verfahren gibt das Labor dem Imker unter anderem Aufschluss darüber, welche Trachten die Bienen angeflogen haben und ob der Honig ordnungsgemäß behandelt wurde. Mit diesem Nachweis können Imker auch bei ihren Kunden mehr Vertrauen schaffen.
Anhand regelmäßiger Untersuchungen können interessante Aussagen über saisonale und jährliche Unterschiede oder wiederkehrende Eigenschaften getroffen werden.
Die Honiganalyse ist freiwillig (Ausnahme: amtlich gezogene Proben der Lebensmittelüberwachung, Marktkontrollen des D.I.B.). Die Kosten, die dabei entstehen, müssen von den Imkern selbst übernommen werde.
Für diejenigen, die sich trotzdem dafür entscheiden, ihren Honig untersuchen zu lassen, gibt es die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung durch einzelne Bundesländer und Verbände.
Der Imker kann sich bei seinem Landesverband informieren, ob und welche Unterstützung in dem jeweiligen Bundesland angeboten wird und / oder ob es spezielle Preisgestaltungen an den Landesinstituten für bestimmte Bundesländer gibt.
Honigbiene beim Nektarsammeln an Vergissmeinnicht
© G.Pritsch

Was wird untersucht?

Um Qualität und botanische Herkunft zu bestimmen, legt die Honigverordnung, die auf einer EU-weit geltenden Richtlinie beruht, gewisse Prüfungen für Honig fest:
  1. die sensorische (organoleptische) Prüfung,
  2. die chemisch-physikalische Prüfung,
  3. die mikroskopische Prüfung.
Die meisten der dazu gehörenden Untersuchungsverfahren werden entsprechend der DIN-Normen durchgeführt.
1. Bei der sensorischen Prüfung werden die Eigenschaften wie Aroma, Farbe und Konsistenz des Honigs analysiert. Zudem wird der Honig auf Sauberkeit untersucht.
Bei etikettierten Honigen wird festgestellt, ob alle erforderlichen Angaben entsprechend der lebensmittelrechtlichen Vorschriften vorhanden und korrekt angegeben sind.
2. In der chemisch-physikalischen Prüfung werden verschiedene Inhaltsstoffe des Honigs gemessen, außerdem die elektrische Leitfähigkeit bestimmt. Für den Nachweis des Reifegrades eines Honigs werden Wassergehalt, Enzymaktivität und die Restmengen des Zuckers Saccharose analysiert. Mögliche Wärmeschäden durch falsche Lagerung oder zu hohe Wärmeeinwirkung auf den Honig werden an der Enzymaktivität (Diastase, Invertase) und dem Gehalt an Hydroxymethylfurfural (HMF, Abbauprodukt von Zuckern) festgemacht. Die Messung der elektrischen Leitfähigkeit dient der Unterscheidung von Blüten- und Honigtauhonigen. Weitere Parameter fließen in die Sortenbestimmung ein.
3. In der mikroskopischen Prüfung werden Pollen und andere Sedimentbestandteile im Honig analysiert. Dazu werden zunächst alle im Honig vorkommenden Pollen identifiziert und anschließende durch Zählung der prozentuale Anteil der einzelnen Pollentypen (= Trachtanteil einer Pflanze) bestimmt. Das Pollenbild eines Honigs liefert somit Informationen aus welchen Trachtquellen die Bienen den Nektar gesammelt haben. Das Vorkommen sogenannter „Honigtauelemente“ hilft neben der Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit bei der Unterscheidung von Blüten- oder Honigtauhonigen. handelt. Für die Angabe der botanischen Herkunft eines Honigs (“Sortenhonig”) müssen neben den mikroskopischen Merkmalen auch Geruch, Geschmack, Farbe und Konsistenz sowie die chemisch-physikalische Eigenschaften typisch für diese „Sorte“ sein. Die wichtigsten „Honigsorten“ sind im Lebensmittelbuch (Leitsätze für Honig) beschrieben.
Die genauen Anforderungen und Grenzwerte, die über die Honigqualität entscheiden, sind für alle Honige auf dem deutschen Markt in der Honigverordnung geregelt und können dort nachgelesen werden. Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) legt für Honige im sogenannten „Imker-Honigglas des D.I.B.” strengere Anforderungen an die Honigqualität fest. Damit soll besonders die Naturbelassenheit eines Honigs gewährleistet werden.
Einige Bioverbände oder andere Gütezeichen haben sich ähnlich hohe Qualitätskriterien gesetzt. Die Anforderungen sind bei den jeweiligen Verbänden erhältlich. Auch der Gesetzgeber hat für die Auslobung besonderer Qualität (z.B. „Auslese“) weitere Richtwerte in den Leitsätzen für Honig (s.o.) für Honig festgelegt.

Was ist Qualitätshonig?

Honig ist ein Naturprodukt, das wie kein anderes Lebensmittel eine Vielzahl von Inhaltsstoffen in großer Variation aufweist. Seine Zusammensetzung wird durch die pflanzliche Herkunft, die Bearbeitung durch die Bienen und letztendlich durch die imkerliche Arbeitsweise bestimmt. Um diese „Naturnähe“ zu erhalten gilt es den Honig möglichst unverändert von der Wabe bis ins Glas zu bringen. Kurze Transportwege ermöglichen es, besonders hochwertige regionale Honige zu produzieren und sich damit von Importware abzugrenzen. Deshalb gilt für jeden Imker in erste Linie die Naturbelassenheit des Honigs zu erhalten. Ernte, Bearbeitung und Lagerung dürfen die Beschaffenheit der natürlichen Substanz nicht beeinträchtigen. Auch während der Lagerung sollte Honig vor Feuchtigkeit, Wärme und Licht geschützt werden, um seine Qualität zu erhalten. Der Nachweis dieser Qualität kann mittels der oben genannten Untersuchungen erfolgen. Da die “Honigsorte”, die auf einem Glas steht, auch darin enthalten sein muss, empfiehlt es sich auch die botanische Herkunft eines Honigs untersuchen zu lassen. Die Qualität deutscher Honige ist meistens sehr gut, dagegen stellt die Einschätzung der Tracht aber ein größeres Problem dar. Die Bienen haben oftmals andere Blüten besucht als der Imker angenommen hat.
Der Deutsche Imkerbund gibt folgende Kriterien eines Qualitätshonigs an: “ansprechende, einwandfreie, gleichmäßige Konsistenz (feinkristallin streichfähig oder flüssig), weitgehende Naturbelassenheit, ein Höchstmaß an Reife und eine einwandfreie Aufmachung”.